Hier finden Sie unsere AGBs je nach Art Ihrer Buchung:

Vermittlung Online auf https://www.reisebuero-wuest.de

Reisebüro Wüst GmbH
–Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen für Online-Buchungen

Reisebüro Wüst GmbH tritt als Vermittlerin von Reisen, Flügen, Hotels und sonstigen Touristikleistungen auf.


§ 1 Geltungsbereich

Reisebüro Wüst GmbH betreibt unter dieser Internetseite ein Online-Reiseportal. Sie können auf https://www.reisebuero-wuest.de die Verfügbarkeit von Reisen-, Flug-, Hotel- und sonstigen touristischen Dienstleistungen und Reiseversicherungen, Mietwagen etc. (nachfolgend insgesamt „Touristikleistungen“ genannt) verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Hotelgesellschaften, Reisevermittlern etc. (nachfolgend „Anbieter“ genannt) entsprechend der von Ihnen gemachten An- und Eingaben prüfen. Weiterhin können Sie mit den Anbietern Verträge über Touristikleistungen unmittelbar abschließen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und https://www.reisebuero-wuest.de. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter bestimmt sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können Sie vor Abschluss der Buchung einsehen und herunterladen.

Diese Webseite ist zu Ihrer persönlichen und nicht kommerziellen Nutzung bestimmt, soweit keine anderweitige schriftliche Genehmigung von https://www.reisebuero-wuest.de vorliegt. Sie dürfen daher Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die Sie über diese Webseite erhalten, nicht verändern, kopieren, vertreiben, übertragen, ausstellen, vorführen, vervielfältigen, veröffentlichen, lizensieren, davon keine abgeleiteten Werke erstellen und nicht abtreten oder verkaufen.

Hyperlinks auf dieser Webseite werden Ihnen nur als Hinweise zur Verfügung gestellt. Für die Inhalte dieser Webseiten ist https://www.reisebuero-wuest.de nicht verantwortlich.


§ 2 Rechtsverhältnis zu https://www.reisebuero-wuest.de

https://www.reisebuero-wuest.de weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge mit Anbietern über Touristikleistungen nicht mit https://www.reisebuero-wuest.de, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Anbieter unter Berücksichtigung und Einbeziehung von deren AGB zustande kommen.
https://www.reisebuero-wuest.de tritt ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf. Die Verträge über Touristikleistungen werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter abgeschlossen. Ihre Buchung (vgl. § 4) stellt im Verhältnis zu Reisebüro Wüst das Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages dar, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. https://www.reisebuero-wuest.de behält sich die Annahme des Angebots vor.


§ 3 Abschluss des Vertrages über Touristikleistungen

Wenn https://www.reisebuero-wuest.de oder der Anbieter gegenüber Ihnen schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen Ihnen und dem Anbieter der von https://www.reisebuero-wuest.de vermittelte Vertrag zustande.

Dem vermittelten Vertrag über Touristikleistungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung etc. sowie weitere Beschränkungen und Obliegenheiten geregelt sein. Die entsprechenden AGB des Anbieters werden Ihnen – soweit verfügbar – auf der Webseite zur Einsichtnahme und zur Akzeptanz bereitgestellt.

Der Vertragstext sowie Ihre Bestelldaten werden von https://www.reisebuero-wuest.de zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung den ausgewählten Anbietern/Vertragspartnern (z. B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Kreditkartenunternehmer, Bank) weitergegeben.


§ 4 Angebote/Inhalte der Internetseite

Die auf https://www.reisebuero-wuest.de dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Anbieters dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein von Ihnen abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter (Buchung) ist für Sie verbindlich.


§ 5 Abschluss von Verträgen

Soweit im konkreten Buchungsablauf oder den AGB des jeweiligen Anbieters nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für das Zustandekommen eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter folgendes:

5.1. Der Ablauf der Online-Buchung ist auf den entsprechenden Internetseiten grafisch mit Erläuterungen dargestellt.

5.2. Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung und zum Zurücksetzen des gesamten Online-Buchungsformulars eine entsprechende Änderungs- oder Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, auf die Sie während des Buchungsvorgangs hingewiesen werden Bitte beachten Sie, dass eine Änderung nach Absenden der Buchung (vgl. § 5.4.) nicht mehr möglich ist.

5.3. Soweit der Vertragstext gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

5.4. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bieten Sie dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages über die zuvor näher bezeichneten Touristikleistungen verbindlich an. Der Eingang dieses Angebots wird Ihnen unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). An Ihr Angebot sind Sie für einen Zeitraum von 72 Stunden nach Betätigung des Feldes „kostenpflichtig buchen“ gebunden.

5.5. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Anbieter entsprechend Ihrer Buchung. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Insbesondere wenn Sie den Buchungsauftrag später als 72 Stunden vor dem Zeitpunkt des Beginns der Touristikleistung (z.B. Abflug, Check-In, etc.) erteilen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen eine Buchungs-/Reisebestätigung nicht zugeht und ein Vertrag mit dem Anbieter nicht zustande kommt.

5.6. Erfolgt die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung einer Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang einer Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button "Buchung abschicken" /“buchen"/“Flug buchen"/“Ticket kaufen“/"Flug verbindlich und zahlungspflichtig buchen“/“zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an Reisebüro Wüst, für Buchende nach ihrer Vorgabe eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als Reisevermittler. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt Reisebüro Wüst den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung des Reisebüro Wüst mit der Folge, dass das dafür geschuldete Entgelt unverzüglich zur Zahlung fällig ist, wenn es sich nicht um den Auftrag zum Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter handelt. Handelt es sich um die Buchung einer Reiseveranstaltung mit einem Reiseveranstalter gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren.
Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme auch bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden / Teilnehmers / Reisenden.

Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesendet wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis Reisebüro Wüst ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.

Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reisentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Servicegebühren (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.


§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Eingangsbestätigung und/oder Buchungsbestätigung/Rechnung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und den Anbietern bzw. https://www.reisebuero-wuest.de unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Dies gilt auch für Schlechtleistungen im Hinblick auf die Vermittlungsleistung von https://www.lufthansa-city-center.com. Solche Schlechtleistungen sind unverzüglich gegenüber https://www.reisebuero-wuest.de anzuzeigen und es ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Sofern eine Mängelanzeige schuldhaft unterbleibt, entfallen Gewährleistungsansprüche aus dem Vermittlungsvertrag mit.


§ 7 Fälligkeit von Reisepreisen und Zahlungsabwicklung

Mit Vertragsschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Bei kurzfristigen Buchungen, reinen Flug- und/oder Versicherungsleistungen kann der gesamte Preis der Touristikleistung sofort zur Zahlung fällig sein. Soweit es sich um Reisen im Sinne des § 651 a bis m BGB (Pauschalreise) handelt, ist eine Zahlung frühestens nach Übermittlung eines Sicherungsscheines zu leisten und darf erst dann verlangt werden. Die Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw, den AGB des jeweiligen Anbieters.


§ 8 Reiseversicherung

Weist insbesondere auf die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten und Krankheitskosten hin.


§ 9 Haftung von https://www.reisebuero-wuest.de

9.1. https://www.reisebuero-wuest.de haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

9.2. Die auf der Webseite verfügbaren Informationen, Software und sonstige Daten, insbesondere in Bezug auf Preise/Beschränkungen und Termine beruhen auf den Angaben der Anbieter. https://www.reisebuero-wuest.de bemüht sich, im zumutbaren Umfang, sicherzustellen, dass sämtliche Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind. Eine Garantie hierfür wird nicht übernommen. Insbesondere sind die auf der Webseite dargestellten Touristikleistungen nur begrenzt verfügbar. https://www.reisebuero-wuest.de haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.

9.3. https://www.reisebuero-wuest.de übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.

9.4. Im Übrigen ist die Haftung von https://www.reisebuero-wuest.de für Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch https://www.reisebuero-wuest.de herbeigeführt wurde, ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung wegen übernommener Garantien oder um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von https://www.reisebuero-wuest.de auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9.5. https://www.reisebuero-wuest.de haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

9.6. https://www.reisebuero-wuest.de haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere – aber nicht ausschließlich – vor bei Anordnungen von Behörden, Kriegen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschlägen, Feuer, Unwetter, Überschwemmungen, Stromausfällen, Unfällen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese nicht rechtmäßig sind, sofern https://www.reisebuero-wuest.de und/oder die Anbieter sowie deren Leistungsträger von diesen Umständen betroffen sind und/oder beeinflusst werden.


§ 10 Pässe, Visa, Reisedokumente

Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die von Ihnen und Ihren Mitreisenden für die Durchführung/Erbringung der gebuchten Touristikleistung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen.


§ 11 Datenschutz

11.1. Datenspeicherung und Datenweitergabe
Ihre personenbezogenen Daten, z. B. Name, Adresse, Postanschrift etc., werden von uns dann gespeichert, wenn Sie https://www.reisebuero-wuest.de diese von sich aus angeben bzw. wenn deren Angabe erforderlich ist. Zur Abwicklung der Vermittlung Ihrer Buchung bedient sich https://www.reisebuero-wuest.de Dritter, insbesondere der Firma Reisebüro Wüst. Dies erfolgt bei der Buchung einer Reise, aber auch durch das Ausfüllen von Formularen (z. B. Kontaktformular) oder beim Abonnieren eines Newsletters. Zur Erfüllung der mit uns geschlossenen bzw. von uns vermittelten Verträge werden die jeweils notwendigen personenbezogenen Daten an die Anbieter oder Leistungsträger zur Erfüllung der Vertragsleistung weitergeleitet. Soweit Sie durch ein Newsletter-Abonnement mit der Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke der Übermittlung von Werbung und Angeboten von Touristikleistungen einverstanden sind, erhalten Sie diese durch https://www.reisebuero-wuest.de. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt bei nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

11.2. Widerrufs- und Einsichtsrecht

Soweit Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten zugestimmt haben, können Sie der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten jederzeit durch postalische Mitteilung an Reisebüro Wüst GmbH, Rheinstr. 64-66, 56235 Ransbach-Baumbach, oder per E-Mail an info@reisebuero-wuest.de widersprechen. Nach Erhalt dieses Widerspruchs wird https://www.reisebuero-wuest.de eine weitere Übermittlung von Werbung unverzüglich einstellen. Weiterhin sind Sie berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Einer Löschung können u. U. gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke entgegenstehen. Die Daten werden gelöscht, soweit und solange nicht die Speicherung aus vorgenannten Gründen erforderlich ist. Darüber hinaus können Sie – soweit keine vertraglichen oder gesetzlichen Gründe dagegensprechen – der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Bitte richten Sie diesen Widerspruch an info@reisebuero-wuest.de.


§ 12 Europäische OS-Plattform

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten besteht seit dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

Die Reisebüro Wüst nehmen derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.


§ 13 Allgemeine Bestimmungen

13.1. Gerichtsstand
Sie können uns an unserem Firmensitz 56235 Ransbach-Baumbach bzw. beim zuständigen Amtsgericht Montabaur verklagen.
Für Klagen gegen Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

13.2. Anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und https://www.reisebuero-wuest.de findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3. Salvatorische Klausel
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und soweit auf das Vertragsverhältnis mit https://www.reisebuero-wuest.de anwendbare, nicht abdingbare gesetzliche Vorschriften eines Mitgliedsstaat der EU, welche auf Sie anzuwenden sind, für Sie günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die sonstigen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen hiervon unberührt.

Reisebüro Wüst GmbH
Rheinstr. 64-66
56235 Ransbach-Baumbach

Stand: 09.06.2021

Vermittlung in unseren Reisebüros

Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung

 

§ 1 Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

 

    1. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu­stande.
    2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Reisebüro Wüst den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
    3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisebüro Wüst ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
    4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

 

 

§2 Allgemeine Vertragspflichten des Reisebüro Wüst , Auskünfte, Hinweise

 

    1. Die vertragliche Leistungspflicht des Reisebüro Wüst besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
    2. Reisebüro Wüst ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es Reisebüro Wüst nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Reisebüro Wüst hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
    3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisebüro Wüst im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
    4. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
    5. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Reisebüro Wüst gemäß § 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
    6. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisebüro Wüst nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

 

§3 Pflichten des Reisebüro Wüst bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

 

    1. Reisebüro Wüst unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
    2. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere Reisebüro Wüst bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
    3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann Reisebüro Wüst ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
    4. Entsprechende Hinweispflichten des Reisebüro Wüst beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
    5. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisebüro Wüst besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Reisebüro Wüst kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
    6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
    7. Reisebüro Wüst ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
    8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisebüro Wüst insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
    9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist Reisebüro Wüst ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann Reisebüro Wüst ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Reisebüro Wüst kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
    10. Reisebüro Wüst haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Reisebüro Wüst schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

 

§4 Stellung und Pflichten des Reisebüro Wüst im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften

 

    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Airlines, die von Reisebüro Wüst allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
    2. Mit den genannten Airlines ist Reisebüro Wüst auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
    3. Dem Kunden gegenüber wird Reisebüro Wüst jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Airline tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Airline vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
    4. Reisebüro Wüst trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüro Wüst aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
    5. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine von Reisebüro Wüst kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann Reisebüro Wüst hierfür die von der Airline geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.
    6. Reisebüro Wüst ist von der Airline mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Airline zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Airline an Reisebüro Wüst ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Die Zahlung ist sofort nach Ticketausstellung fällig.
    7. Reisebüro Wüst kann Forderungen der Airline im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
    8. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Airline gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline.

 

§5 Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

 

    1. Reisebüro Wüst ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen ent­halten. Weitergehende Anzahlungen kann Reisebüro Wüst unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber Reisebüro Wüst insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und Reisebüro Wüst , in gesetzlicher Weise entspricht, ist Reisebüro Wüst berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
    3. Die Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
    4. Reisebüro Wüst kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
    5. Der Anspruch des Reisebüro Wüst auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind.
    6. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisebüro Wüst gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisebüro Wüst ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Reisebüro Wüst aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

 

§6 Serviceentgelte und Vergütungsansprüche, Reisegutscheine des Reisebüro Wüst

    1. Serviceentgelte und Vergütungsansprüche des Reisebüro Wüst gegenüber dem Kunden sind durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisebüro Wüst definiert.
    2. Reisegutscheine des Reisebüro Wüst können gegen entsprechende Zahlung gekauft werden. Die Einlösung eines Gutscheines kann nur in den Reisebüros Wüst zur Bezahlung einer Reise vorgenommen werden, die auch angetreten werden muss. Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine sind maximal 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen anschließend.   Im Falle einer Stornierung /Absage einer Reise wird der Gutscheinbetrag in gleicher Höhe in Form eines neuen Gutscheines mit der Gültigkeit des bereits eingelösten Gutscheines rückerstattet.

 

§7 Reiseunterlagen

 

    1. Sowohl den Kunden, wie auch Reisebüro Wüst trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch Reisebüro Wüst ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flug­scheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Reisebüro Wüst über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.

 

§8 Pflichten des Reisebüro Wüst bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

 

    1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisebüro Wüst auf die Erteilung aller Informa­tionen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der ge­buchten Unternehmen.
    2. Eine Verpflichtung des Reisebüro Wüst zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt Reisebüro Wüst die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
    3. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisebüro Wüst zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

§9 Haftung des Reisebüro Wüst

 

    1. Soweit Reisebüro Wüst eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
    2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Reisebüro Wüst bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit Reisebüro Wüst gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
    3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisebüro Wüst aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
    4. Die Haftung des Reisebüro Wüst ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisebüro Wüst nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisebüro Wüst oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.

 

§10 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Reisebüro Wüst

 

    1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisebüro Wüst hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
    2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Reisebüro Wüst begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
    3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
    4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

 

§11 Verjährung

 

    1. Ansprüche des Kunden ge­gen­über Reisebüro Wüst, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Kunden aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren in einem Jahr.
    2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Reisebüro Wüst begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
    3. Schwe­ben zwi­schen dem Kunden und Reisebüro Wüst Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt, bis der Kunde oder Reisebüro Wüst die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die Verjährung von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.

 

§12 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

    1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    2. Der Kunde kann Reisebüro Wüst nur an dessen Sitz in 56235 Ransbach-Baumbach bzw. beim zuständigen Amstgericht Montabar verklagen.
    3. Für Klagen des Reisebüro Wüst gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüro Wüst vereinbart.
    4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
      a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
      b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

§13 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis und seiner Durchführung - unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen - ist der Sitz von Reisebüro Wüst in Ransbach-Baumbach, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Reiseveranstaltung durch Reisebüro Wüst GmbH

Reisebedingungen für Pauschalreisen - Reisebüro Wüst GmbH als Reiseveranstalter

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie gelten auch nur für diejenigen Pauschalreisen auf deren - dem Kunden ausgehändigten - Formblatt Reisebüro Wüst als verantwortlicher Reiseveranstalter namentlich genannt ist.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.
Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.
Hierzu verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung in unseren Reisebüros.


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

1.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.


3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamt¬zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


4. entfällt


5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären .

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:


Stornostaffel für Einzel- und Gruppen-Pauschalreisen
Bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
29. bis 15.Tag vor Reiseantritt 40 %
14. Tag bis 8. Arbeitstag vor Reiseantritt 50 %
7. Arbeitstag bis 3. Tag vor Reiseantritt 65%
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80%
bei Stornierung am Abreisetag oder Nichterscheinen 100%.
Als Arbeitstage werden Montag bis Freitag berücksichtigt. Der Tag des Reiseantritts wird nicht gezählt.

5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.


6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt:

Sofern in der Reiseausschreibung nicht anders genannt werden Umbuchungen grundsätzlich wie Stornierungen und Neubuchungen behandelt und unterliegen der unter § 5.3 genannten Stornostaffel.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.


8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.


9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach
§ 651n BGB geltend machen

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.


11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war .


12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm


14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht¬befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.